AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Geschäftsbedingungen erreichen ihre Gültigkeit für die PKW-Verwahrung, die Beförderung des Kunden zum Flughafen, sowie die Beförderung der Kunden vom Flughafen zum Parkplatzgelände in Schkeuditz.

Abweichende Bestimmungen finden keine Anwendung.

  • Vertragsabschluss
  • Vertragspartner sind die Kunden und die BWB Parken GbR.

    Der Vertrag für einen Stellplatz kommt vor Ort mit dem Parkplatzbetreiber zustande.

  • Leistungen, Preise, Zahlung
  • Im Falle eines Vertragsabschlusses verpflichtet sich die BWB Parken GbR die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erkennt mit Vertragsabschluss die AGBs an, und verpflichtet sich die vereinbarte Zahlung zu leisten. Der vereinbarte Preis ist auch dann zu zahlen, wenn der Kunde den gebotenen Shuttleservice nicht in Anspruch nimmt, da dieser grundsätzlich kostenlos angeboten wird.

    Die Parkdauer beginnt mit dem Einfahren auf dem Parkplatz und endet mit dem Verlassen des Parkplatzes.

    In den vereinbarten Parkpreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer mit einbegriffen.

    Die BWB Parken GbR kann den kostenlosen Shuttle zum Flughafen in besonderen Fällen auch durch Fremdunternehmen, z.B. Taxi oder Mietwagen ausführen lassen. Die Auftragsvergabe kann nur durch die BGB Parken GbR erfolgen und führt für den Kunden zu keinen Mehrkosten. Für die beauftragten Transportunternehmen ist die BWB Parken GbR jedoch in keinem Fall haftbar zu machen.

    Die Rückfahrt, vom Flughafen zum Parkplatzgelände, erfolgt direkt nach der Ankunft des Kunden.

    Durch Verspätungen der Flugzeuge ist es nicht auszuschließen das es beim Transfer vom Flughefen zum Parkplatz für unsere Kunden zu Wartezeiten kommen kann, die von BWB Parken GbR nicht beeinflussbar sind. In diesen Fällen erfolgt der Transfer, wenn nicht sofort, im Abstand von ca. 30 Minuten.

    Die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungs-Preises kann die BWB Parken GbR verweigern.

  • Verhalten auf dem Betriebsgelände
  • Auf dem Geländer der BWB Parken GbR gilt die Straßenverkehrsordnung. Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass Gefährdungen bzw. Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Im Falle von Beschädigungen oder Verunreinigungen des Betriebsgeländes behält sich BWB Parken GbR vor, die entstandenen Kosten nach Beseitigung in Rechnung zu stellen.

    Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nur zum Zweck der Fahrzeugeinstellung und  –Abholung, des Be- und Entladens gestattet.

    Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz und die Zulassung nach StVO bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt.

    Bei gegebenem Anlass sind die Mitarbeiter und Beauftragten der BWB Parken GbR sind berechtigt das Vorzeigen von Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein zu verlangen.

    Der Kunde haftet für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm, oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von der BWB Parken GbR abgestelltes Fahrzeug, schuldhaft oder nicht schuldhaft verursacht. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an die BWB Parken GbR ab, soweit die BWB Parken GbR aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.

    Sperriges Gepäck kann nur befördert werden wenn dieses  angemeldet worden ist und die Beförderung durch die BWB Parken GbR genehmigt wurde.

  • Haftung
  • Von der BWB Parken GbR wird jegliche Haftung für Schäden, die durch Dritte oder anderer Parkplatzmieter verursacht wurden, ausgeschlossen. Dies gilt besonders für Beschädigungen, Diebstahl oder Vernichtung des eingestellten Fahrzeuges, oder beweglicher / eingebauter Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug (z.B. Autotelefon, Handy, Autoradio), oder auf bzw. an dem Kraftfahrzeug befestigte Sachen.

    Bei Schäden durch höhere Gewalt, innere Unruhen sowie äußere Unruhen, Kriegsereignisse, Elementarschäden sowie Immissionen Dritter ist die BGB Parken GbR vom Schadenersatz frei.

    Ebenso übernimmt die BWB Parken GbR keine Haftung von Schäden die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle -Service  an Gepäckstücken des Kunden von diesen selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten.

    Bei Mängeln an den Leistungen der BWB Parken GbR die durch den Kunden festgestellt werden ,wird sich die BWB Parken GbR bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Wird der Mangel durch den Kunden nicht angezeigt, so tritt  Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeltes oder Schadenersatz nicht ein.

    Die pünktliche Ankunft am Flughafen, bezogen auf den konkreten Abflugtermin des Kunden, ist nicht Vertragsgegenstand. So sind Schadenersatzansprüche, insbesondere aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen Terminen, sind ausgeschlossen.

    Kindersitze werden von der BWB Parken GbR nur dann zur Verfügung gestellt, wenn die Erforderlichkeit und die Anzahl mitgeteilt wurde und die Reservierung von BWB Parken GbR bestätigt wurde.

  • Schlussbestimmungen
  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- - und Zahlungsort ist Schkeuditz. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Leipzig als Gerichtsstand. Die BWB Parken GbR  ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    Schkeuditz, 07.02.2008

     

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