WICHTIG: Vor Urlaub über Einfuhrbestimmungen informieren
Immer wieder hört und liest man in den Medien von kursiosen Fällen bei der Zollabfertigung an deutschen Flughäfen. Erst jetzt wieder wurde ein Fall vom Flughafen München bekannt, wonach in einer Luftfracht ein Krokodilskopf, ein ausgekochter Schädel eines Affen und Zierfedern eines seltenen Papageis gefunden wurde. Dadurch, dass keine artenschutzrechtlichen offiziellen Dokumente vorlagen, mussten die “Waren” vom Münchner Flughafenzoll beschlagnahmt werden. Gemäss dem Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen ist solch ein internationaler Handel dahingehend geregelt, dass das Überleben von wilden Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet wird. In Deutschland ist für diese Sicherstellung die Bundeszollverwaltung (kurz Zoll) verantwortlich, Ein Bild zum Fall vom Flughafen München finden Sie hier.
Auch in jüngster Vergangenheit gab es einige aufsehenerregende Fälle an anderen Flughäfen. So erwischten erst kürzlich die Zöllner vom Flughafen Stuttgart einen Rentner mit insgesamt 56 Stangen Zigaretten im Gepäck. Das entspricht genau 11.280 Zigaretten. Das wird den armen Mann nun 1.500 Euro kosten. So hoch ist der Wert der hinterzogenen Tabaksteuer. Eine weitere Woche zuvor fand die bereits bekannten Zöllner vom Flughafen München 60 kokainhaltige Bonbons im Reisegepäck einer 25 jährigen Studentin. Die süßen Bonbons enthalten Pflanzenteile der Coca-Pflanze und unterliegen somit dem deutschen Betäubungsmittelgesetz.
Unser Leipziger Flughafen ist von solchen Funden auch nicht befreit und in den Archiven des Zolls fanden wir eine Information darüber, dass ein Muldentaler Urlaub in der Dominikanischen Republik machte und von dort 11,4 Gramm Kokain mitbrachte und dabei vom Zoll am Flughafen Leipzig erwischt wurde. In der offiziellen Information heißt es weiter:
“… Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig erließ das zuständige Amtsgericht am Mittwoch Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen des Tatverdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Gesetz sieht für solche Fälle eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor.” Quelle: Zoll.de
Bitte merken Sie sich: In jedem Land gibt es frei erhältliche Waren, die dort auch zum Großteil völlig legal sind. Dies kann und muss jedoch nicht in Deutschland so sein, da hier andere Gesetze gelten, als im Urlaubsparadis.
Informieren Sie sich bitte vor Ihrem Urlaub über die Einfuhrbestimmungen:
Zoll.de – Beschränkungen und Verbote
Zoll.de – Einfuhr von Reisemitbringseln
Zoll.de – Bargeld und Barmittel
WICHTIG: Unsere oben aufgeführten Links und zusammengetragenen Texte haben lediglich einen informativen Charakter. Die von uns dargestellten Informationen sollen Ihnen als Wegweiser dienen und stellen KEINE vollwertigen und offiziellen Antworten für Ihre Fragen rund um den Zoll und die Einfuhr von Waren am Flughafen Leipzig oder anderen deutschen Flughäfen. Wir möchten Sie lediglich auf die möglichen Risiken und die bestehenden Gesetzt aufmerksam machen, damit Sie nach Ihrem Urlaub keine böse Überraschung am Zoll erleben.
Ihr Team von BWB Parken GbR – Günstig Parken Flughafen Leipzig
29. Dezember 2008 um 00:11
[...] Gästen und allen Reisenden empfehlen wir jedoch sich vor dem Urlaub über die Einfuhr von Waren am Flughafen zu informieren. Nicht dass es am Zoll dann ein böses Erwachen gibt, wenn man nachzahlen [...]
11. März 2009 um 23:12
[...] Aber auch da ist Vorsicht geboten: Sie sollten sich stetst vor dem Urlaub über die Einfuhrbestimmungen des Zolls informieren! [...]
16. Januar 2010 um 16:05
[...] diesem Sinne achten Sie darauf, was Sie aus Ihrem nächsten Afrika-Urlaub nach Deutschland einführen. Denn für jedes Land gelten gewisse Einfuhrbestimmungen, die wir alle beachten [...]
09. September 2010 um 07:19
[...] Im Hintergrund gibt es noch die Zoll- und Grenzbeamten, die dann wichtig werden, wenn es darum geht, dass Flugzeuge vom Ausland zurück nach Deutschland kommen. Dann werden Gepäckstücke kontrolliert und der Zoll überprüft ob eine Steuer abgeführt werden muss oder ob sogar Einfuhrmengen überschritten wurden. Von daher wichtig: Vor dem Urlaub über Einfuhrbestimmungen informieren!!! [...]